Wohnung ausserterminlich kündigen

Fixe Kündigungstermine

Im Allgemeinen gilt, dass bei Wohnungen eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten eingehalten werden muss, wie es das Mietrecht vorschreibt. Darüber hinaus gibt es in der Schweiz regionale Unterschiede bei den Kündigungsterminen. In Zürich sind beispielsweise der 1. April und der 1. Oktober die häufigsten offiziellen Kündigungstermine in Wohnungsmietverträgen. In anderen Regionen und Städten, wie beispielsweise der Ostschweiz oder dem Kanton Bern, gibt es jedoch immer mehr Verträge, die elf Kündigungstermine vorsehen - nämlich jeden Monat, außer an Silvester/Neujahr. Es ist jedoch immer der Vertrag, der die Kündigungsfrist und den Kündigungstermin bestimmt.

Die Ausnahme mit einem Nachmieter

Es gibt eine Ausnahme, von der jedoch sehr häufig Gebrauch gemacht wird: Wenn ein zumutbarer und solventer Ersatzmieter gefunden wird, kann man vorzeitig ausziehen und ist von den Verpflichtungen entbunden. Dabei muss jedoch eine Frist von etwa 30 Tagen beachtet werden, die dem Vermieter zur Verfügung steht, um den vorgeschlagenen Ersatzmieter zu prüfen.

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